Praxis Physikalische Therapie Hoffmann-Strumm
Heilpraktikerin (Physiotherapie)

Organisatorisches

Rund um die therapeutische Behandlung gibt es einige organisatorische Punkte. Wir bitten Sie diese gut durchzulesen und als Vereinbarung zur Kenntnis zu nehmen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer 06384-993297 zur Verfügung!


Ärztliche Verordnung – gesetzliche Krankenversicherung

 

Bei gesetzlich versicherten Patienten erstatten die Krankenkassen nur die Kosten für  für die Inanspruchnahme von physiotherapeutischen Behandlungen, wenn diese von Ihrem Hausarzt oder Facharzt verordnet wurden.
Bitte, bringen Sie ihre Verordnung/Rezept innerhalb von 10 Werktagen (Mo.-Fr.) nach Ausstellung zum ersten Termin mit.

Unabhängig einer ärztlichen Verordnung bietet Ihnen die Praxis Hoffmann-Strumm auch alle Leistungen des Heilpraktikers (Physiotherapie) an. Der Besuch bei einem Haus- oder Facharzt ist vorher nicht erforderlich. 


Termine
Wir erstellen mit ihnen zusammen einen Terminplan mit Ihren genauen Behandlungs-Daten.

Termine werden nur nach vorherigen Terminvereinbarungen durchgeführt, wobei wir stets bemüht sind Ihre Terminwünsche so gut wie möglich zu erfüllen.

Bedenken Sie jedoch, dass die gesetzliche Krankenkassen und Unfallversicherungsträger verbindliche Vorgaben bezüglich der Behandlungs-Durchführung machen, welche die  Termingestaltungsmöglichkeiten eingrenzen können.


Wie lange ist mein Rezept gültig – gesetzliche Versicherung?
Für gesetzlich u. freiwillig Versicherte (Kassenpatienten) gilt die Regelung gemäß Heilmittelrichtlinie (HMR):
Wurde vom Arzt kein Datum auf der Verordnung/Rezept eingetragen, muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden.

Allerdings kann der Arzt auch einen späteren Behandlungsbeginn angeben. Die 14 Tage werden nach Kalendertagen gerechnet, also inklusive Wochenende und Feiertage. Kann die Behandlung nicht bis zu diesem Zeitpunkt begonnen werden, ist diese Verordnung nicht mehr gültig.

Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in der Praxis abgeben.
Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das
entsprechende Feld des Rezeptes einträgt.

Nach Ablauf der genannten Frist verliert die Verordnung (Rezept) ihre Gültigkeit.

Was muss ich zum 1. Termin einer Therapie beachten?
Die Versicherten-Karte:
Nur mit korrekten Daten können Leistungen mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie mit jedem neuen Rezept Ihre gültige Versichertenkarte mit (ggf. werden sie danach gefragt).


Die gesetzliche Zuzahlung/ Rezeptgebühr ist bereits mit Antritt der Behandlung fällig und zu bezahlen, dies kann hier in der Praxis Physikalischen Therapie beim 1. oder 2. Behandlungstermin mit der EC-Karte (PIN) oder in bar erfolgen.

Die Rezeptgebühren werden von uns in ihrer Gesamtheit an die Krankenkassen abgeführt/verrechnet.

Sofern diese Gebühren nicht spätestens mit Abschluss der Verordnung bezahlt wurden entstehen weitere Kosten, zu Ihren Lasten. Für eine postalische Übersendung der Gebührenrechnung werden 0,70 € Porto, zzgl. 5,00 € (für Zeit-, Material- und Bearbeitungskosten) in Rechnung gestellt.

Sie können Ihren Termin nicht wahrnehmen?
Wir bitten Sie, Ihre Termine pünktlich einzuhalten.
Bitte beachten Sie, dass Ihr verspätetes Eintreffen die tatsächliche Therapiezeit reduziert.

Falls sie einen Termin nicht einhalten können, sagen sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab, damit wir ihren Termin einem anderen Patienten zur Verfügung stellen können.

 

Sollten Sie Ihren Termin nicht absagen, müssen wir Ihnen die Terminausfallkosten privat in Rechnung stellen. Die Höhe der Kosten orientiert sich an der Behandlungsvergütung des ausgefallenen Termins.

























(Quelle:https://www.physiotherapie-jerghoff.de)